BORKS Feriehus Norwegen GmbH - Ferienhäuser in Norwegen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Reiseleistungen (Reisevermittler AGB)

Für die Vermittlung von Reisen durch Borks Feriehus Norwegen GmbH (im Folgenden „Borks“ genannt) gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Borks. Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (Vermieter etc.) ist Borks ausschließlich als Vermittler tätig und handelt auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von Borks.

Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Auf die entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger (z.B. Hauseigentümer, Reederei) oder die gesetzlichen Regelungen wird insoweit verwiesen.

§1 Abschluss des Vermittlungsvertrages

  1. Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Buchungsvorgangs bietet der Kunde Borks den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) abgegeben werden. Bei Abgabe eines Angebotes über elektronische Medien (Internet) macht der Kunde Borks ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. Borks behält sich die Annahme des Angebotes vor. Wenn Borks oder der Leistungsträger gegenüber dem Kunden schriftlich, fernmündlich, per E-Mail (elektronischer Post) oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger ein Vertrag zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Leistungserbringers vor, an das der Leistungserbringer für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang gebunden ist.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Leistungsträger bzw. Borks ggfls. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

§2 Bezahlung

  1. Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 25 % der Miete für das Ferienobjekt fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn zu erfolgen.
  2. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der Leistungsträger bzw. Borks berechtigt, von der Reise bzw. vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten.
  3. Die Reiseunterlagen werden Eingang der Restzahlung versandt.
  4. Bei Reservierungen vor Erscheinen des Kataloges berechnen wir eine Gebühr von 35,00 EUR, die mit konkreter Buchungsbestätigung verrechnet wird oder bei Stornierung verfällt.

§3 Leistungen, Pflichten, Obliegenheiten

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im jeweils gültigen Katalog.
  2. Die zur Verfügung gestellten Ferienhäuser und Boote stehen im Privateigentum und sind pfleglich zu behandeln. Die Einrichtung und Ausstattung des jeweiligen Ferienhauses sind nach dem jeweiligen Geschmack des Eigentümers ausgewählt worden. Unterschiede in der Einrichtung sind möglich. Landestypische Besonderheiten in der Möblierung müssen akzeptiert werden. Dies gilt auch für eventuelle Zuwegungen, die teilweise aufgrund der Naturgegebenheiten ein direktes Erreichen des Ferienhauses bzw. Bootsplatzes mit dem Auto nicht zulassen. Nicht jedes Grundstück ist bezüglich der Lage für Kleinkinder geeignet.
  3. Betten sind häufig schmaler als 75 cm. Kleiderschränke sind kein Standard in norwegischen Schlafräumen.
  4. Die Wasserqualität entspricht nicht zwingend Trinkwasserqualität.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, das Ferienhaus sauber zu verlassen. Zu diesem Zweck hat er eine Endreinigung durchzuführen, soweit nichts anderes vereinbart wurde oder aus dem Katalog oder der Reisebestätigung hervorgeht.
  6. Bei einer vorzeitigen Abreise ist der Kunde verpflichtet, den Ansprechpartner vor Ort (Hauseigentümer) hierüber unverzüglich zu informieren.
  7. Der Schlüssel zum Ferienhaus ist bei derselben Stelle zurückzugeben, wo er in Empfang genommen wurde.
  8. Im Zusammenhang mit der Benutzung von Booten hat der Kunde die örtlichen und ausliegenden Bootsregeln zu beachten. Er muss sich an Weisungen der örtlichen Kontaktpersonen zu den Sicherheitsbestimmungen halten.
  9. Alle Bootsfahrten erfolgen auf eigene Gefahr.
  10. Ferienhäuser dürfen nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis zu der im Katalog angegebenen Personenzahl belegt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur bei den im Katalog gekennzeichneten Ferienhausobjekten zulässig.

§4 Leistungen- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen von den gebuchten Leistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden (triftiger Grund) und die nicht vom Leistungsträger wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich und für den/die Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Leistungsträgers zumutbar sind. Der Leistungsträger bzw. Borks behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person oder pro Objekt auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Leistungsträger bzw. Borks den Kunden unverzüglich darüber informieren. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden, sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen über 8 % des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde kostenfrei zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Leistungsträger in der Lage ist, ihm eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte hat der Kunde unverzüglich nach Erklärung des Leistungsträgers bzw. Borks über die Preiserhöhung/Leistungsänderung gegenüber dem Leistungsträger bzw. Borks geltend zu machen.

§5 Rücktritt durch den Kunden / Umbuchung

  1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und von dem Vermittlungsauftrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts kann der Leistungsträger in der Regel folgende Entschädigungen verlangen: Bei einem Rücktritt bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises, ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises und ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Reiseantritt 90% des Reisepreises.
  2. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651b BGB).
  3. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
  4. Umbuchungen sind bis 10 Wochen vor Reisebeginn innerhalb derselben Saison gebührenfrei möglich.

§6 Rücktritt und Kündigung durch den Hauseigentümer / Leistungsträger

  1. Der Hauseigentümer kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Hauseigentümer vom Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Leistungsträger behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Leistungsträger muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt.
  2. Der Hauseigentümer kann bis 7 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Leistungsträger bzw. Borks informiert den Kunden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein Rücktrittsrecht des Leistungsträgers besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet.
  3. Im Fall des Rücktritts des Leistungsträgers nach Abs. 2 ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Leistungsträger in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Leistungsträgers diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

§7 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt

Wegen der Kündigung des Vertrages in Fällen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen.

§8 Abhilfe/Minderung/Kündigung

  1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Hauseigentümer kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Hauseigentümer kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
  2. Leistet der Hauseigentümer nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Leistungsträger verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten wird.
  3. Der Kunde kann eine Minderung des Reisepreises vom Leistungsträger verlangen, soweit Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
  4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Hauseigentümer innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Leistungsträger verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Er schuldet dem Leistungsträger nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
  5. Bei etwaigen Mängeln am Urlaubsort ist der Kunde verpflichtet, den Leistungsträger umgehend zu informieren, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

§9 Haftung von Borks

  1. Borks ist ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des Leistungsträgers. In diesen Fällen haftet Borks nicht für die von den jeweiligen Leistungsträgern gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen.
  2. Borks als Reisevermittler ist bei den Angaben zu den Reisen auf die Informationen angewiesen, die von den jeweiligen Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Borks hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Borks gibt daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das Gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Webseite enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
  3. Borks haftet aus diesem Vermittlungsvertrag grundsätzlich nur für Schäden, die dem Kunden infolge einer von Borks vorsätzlicher oder grob fahrlässig verübter Pflichtverletzung entstanden sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von Borks verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung des Vermittlungsvertrages entstanden sind, haftet Borks auch dann, wenn Borks lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die vermittelte Reiseleistung zu besorgen, sich zu diesem Zweck um den Vertragsabschluss zu bemühen, die erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben und den Hauptvertrag ordnungsgemäß abzuwickeln. Für Schäden, die dem Kunden während der Reise entstehen, haftet Borks als Vermittler nicht. Die Haftung von Borks im Falle leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den Wert der gebuchten Reise, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von Borks bleibt hiervon unberührt. Borks haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen.

§10 Versicherungen

Jeder Kunde ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Der Reisevermittler empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Ferner wird empfohlen, eine Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung abzuschließen.

§11 Unwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

§12 Vertragspartner als Reisevermittler

Borks Feriehus Norwegen GmbH

Osterfelder Straße 9a
46236 Bottrop
Deutschland

Telefon: +49 (2041) 7783-56
Telefax: +49 (2041) 7783-58

Email: info@borks.de
Web: www.borks.de

Geschäftsführer: Alexander Peters